Schönheitschirurgie: Wann zahlt die Krankenkasse?

Prinzipiell gelten Schönheitsoperationen als kosmetische Eingriffe. Unter Umständen kann es jedoch vorkommen, dass eine Schönheitsoperation zu einem notwendigen medizinischen Eingriff wird. In bestimmten Fällen, wie etwa einer schiefen Nasenscheidenwand, zu großen Brüsten und damit verbundenen Rückenproblemen sowie krankheitsbedingter Fettleibigkeit springt die Krankenkasse ein.


Wenn ein Patient unter seinem Makel nicht nur körperlich, sondern auch psychisch beeinträchtigt ist, übernimmt die Krankenkasse alle Kosten in vollem Umfang. Um dies nachzuweisen, ist jedoch ein medizinisches Gutachten nötig.

Wann übernimmt die Krankenkasse?

Handelt es sich um eine Missbildung, die den Patienten körperlich oder psychisch beeinträchtigt, werden die Kosten für eine entsprechende Operation von der Krankenkasse übernommen. Die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs muss dabei entweder von dem behandelnden Arzt oder, wie in manchen Fällen gefordert, durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen bescheinigt werden. Handelt es sich um eine Beeinträchtigung, die die Psyche des Patienten belastet, ist ein psychologisches Gutachten erforderlich. Wenn das erste Gutachten abgelehnt wurde, sollte man nicht zu schnell die Flinte ins Korn werfen. In vielen Fällen genehmigt der medizinische Dienst den Antrag im zweiten Anlauf, ansonsten bleibt noch der Weg zum Rechtsanwalt als mögliche Alternative.

Brustoperation und Fettabsaugung

Liegt bei den Brüsten eine angeborene Missbildung vor oder sind diese aufgrund einer Tumorentfernung unterschiedlich groß, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Brustvergrößerung, die sich auf rund 4550 Euro belaufen. Auch bei extrem großen Brüsten, die eine unzumutbare Belastung für Wirbelsäule und Rücken darstellen, zahlt die Krankenkasse die Brustverkleinerung. Voraussetzung: Es werden mehr als 400 Gramm Gewebe entfernt. Fettabsaugungen werden von der Kasse übernommen, wenn eine unnatürliche Fettverteilung vorliegt, wie etwa beim Reiterhosensyndrom, das aus einer krankhaften Ansammlung von Fett herrührt. Des Weiteren werden Bauchstraffungen übernommen, wenn ein erhöhtes Risiko zu Ekzembildung in den Bauchfalten besteht, wie es etwa nach einer Schwangerschaft oder einer extremen Gewichtsabnahme der Fall ist.

Schlupflider und schiefe Nasescheidenwand

Beeinträchtigen Schlupflider aufgrund ihrer extremen Ausprägung das Sehvermögen, wird eine Operation von der Krankenkasse übernommen. Auch bei schiefen Nasescheidenwänden, die in vielen Fällen das Atmen erschweren, springt die Krankenkasse ein. Möchte man sich jedoch zusätzlich zur Korrigierung der Nasescheidewand die Nase operieren lassen, zahlt die Kasse nur den Krankenhausaufenthalt sowie die Kosten für Anästhesie und Materialien, den Mehraufwand für den ästhetischen Eingriff trägt der Patient selbst.Similar Posts:

Die Kommentare wurden geschlossen