Artzbesuch im Ausland: Welche Kosten werden wann gedeckt?

Krank im Urlaub - Arztkostenerstattung

Welche Krankheitskosten im Ausland gedeckt sind, ist vom Reiseland abhängig und davon, ob man in Deutschland privat oder gesetzlich versichert ist. In jedem Fall sollte man auch innerhalb Europas nicht blauäugig ohne Versicherungsschutz verreisen.


Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr und deshalb verdrängt man den Gedanken an eine Erkrankung im Urlaub nur zu gerne. Doch die Erholung ist schnell verbraucht, wenn man zu Hause auf hohen Zahlungsforderungen von Ärzten oder Kliniken aus dem Urlaubsland sitzen bleibt.

Erstattung der Krankheitskosten

In welchem Land hat der deutsche Reisende ein Recht auf Erstattung seiner Krankheitskosten? Hier unterscheidet man zwischen europäischen und außereuropäischen Ländern und den Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland unterzeichnet haben. So ist die Türkei bekanntermaßen zwar nicht EU-Mitglied, ist aber im Sozialversicherungsabkommen der Krankenkassen. Im außereuropäischen Raum ist der gesetzlich Versicherte ohne Versicherungsschutz.

Welche Kosten können geltend gemacht werden?

Krankenhausaufenthalte und ambulante Arztbesuche sind zu den im Ausland geltenden Regelsätzen abgedeckt. Diese sind auch im Ausland sehr knapp kalkuliert und bereiten auch den Ärzten im Ausland wenig Freude. Wer in Deutschland privat versichert ist und der Inhaber einer Kurzzeit-Auslandsreiseversicherung ist, darf das private Abrechnungsmodell wählen und bekommt seine Arztrechnung zu 100 Prozent erstattet.

Grenzen der Erstattungen

Ein Diabetiker oder Herzpatient erhält bei einer unerwarteten akuten Verschlimmerung Hilfe. Insulinpräparate oder Herz- und Blutdruckmittel, die regelmäßig eingenommen werden, können nicht abgerechnet werden. Die Selbstmedikation und der Einkauf von Medikamenten in der Apotheke sind nicht abrechnungsfähig. Nur die auf ärztliche Verordnung verschriebenen Medikamente sind erstattungsfähig.

Beim Zahnarztbesuch gelten engere Klauseln. Die Behandlung sollte vor allem schmerzstillend sein und es ist eine Obergrenze von oftmals 300 Euro eingebaut. Eine langwierige Wurzelbehandlung, die oftmals vierstellige Summen kosten kann, ist hier also nicht vorgesehen. Auch Vorsicht bei werdenden Müttern. Schwangere werden ab der 37. Woche zumeist nicht mehr gegen die Risiken einer Schwangerschaft versichert.

Transportmöglichkeiten und Kosten

Die Transportkosten im Krankheitsfall sind bei den gesetzlichen Versicherungen selbst in Partnerländern oftmals ein Problem. Die meisten Reiseversicherer beinhalten einen Krankentransport in das nächstgelegene Krankenhaus.

Der medizinisch notwendige Rücktransport wird von gesetzlichen Versicherungen nicht angeboten und ist normalerweise im Paket des Reiseversicherers pauschal enthalten. Sehr ernste Erkrankungen oder eine zu erwartende lange Behandlungsdauer können ausschlaggebend bei der Entscheidung über einen solchen Transport sein.

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