Welche Leistungen haben die gesetzlichen Krankenkassen?

 

sick-card-491714_1920Die gesetzlichen Krankenversicherer sorgen immer wieder für Unmut. In der Hauptsache geht es um die Leistungen der Anbieter. Der Leistungskatalog der GKV wird immer dünner und so mancher fragt sich, warum bezahle ich überhaupt noch? Wir klären, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen.

Zur Leistung verpflichtet

Es gibt Leistungen, zu denen die gesetzlichen Krankenversicherer verpflichtet sind. Dazu gehören die normalen Kontrolluntersuchungen und Standardimpfungen sowie die Kosten für die ärztliche und fachärztliche Untersuchung und Behandlung. Auch den Aufenthalt im Krankenhaus sowie die dortige medizinische Behandlung sind Kosten, die der gesetzlichen Krankenversicherung zur Last fallen. Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Eigenanteil von 10 Euro je Tag im Krankenhaus bezahlen, höchstens jedoch für 28 Tage im Jahr.

Medikamente

Verschreibt der Arzt dem Patienten Medikamente, muss der Patient in der Apotheke eine Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens jedoch 5 Euro leisten. Den Rest übernimmt die Krankenkasse. Für Medikamente, die von der GKV mitfinanziert werden, verwendet der Arzt ein rot eingefärbtes Rezeptformular. Für Medikamente, deren Kosten in vollem Umfang zu Lasten des Patienten gehen, gibt es grüne Rezeptformulare. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind nur für die Zahlung der Medikamente verpflichtet, die nicht frei verkäuflich sind. Ausnahmen sind Medikamente, die für spezielle Behandlungen notwendig sind. Dazu zählen solche Produkte, die für die Behandlung bei Depressionen (Johanniskraut) oder Demenz (Gingko-Biloba-Blätter-Extrakt) eingesetzt werden.

Vorsorgeuntersuchung

Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen auf. Versicherte ab dem 35. Lebensjahr bezahlt die GKV alle zwei Jahre den Gesundheits-Check-up. Auch die Hautkrebsvorsorge kann der Versicherte nur alle zwei Jahre kostenfrei durchführen lassen. Bei der Krebsvorsorge unterscheidet die GKV nach dem Geschlecht. Während Frauen bereits ab dem 20. Lebensjahr zur Krebsvorsorge dürfen, müssen Männer abwarten, bis sie 45 Jahre alt sind. Weiter ist für Frauen das Mammographie-Screening alle zwei Jahre kostenlos. Die Untersuchungen während einer Schwangerschaft, nach der Geburt und die Vorsorgeuntersuchungen für das Kind gehen komplett zu Lasten der GKV. Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung bezahlt die GKV, jedoch nicht die professionelle Zahnreinigung.

Weitere Kostenübernahmen

Wie erwähnt, bezahlt die GKV die professionelle Zahnreinigung nicht. Einige Krankenversicherer beteiligen sich jedoch an den Kosten und überweisen einen Kostenanteil an den Versicherten, nachdem dieser die Rechnung bei der Kasse eingereicht hat. Bei Zahnersatz gibt es ausschließlich Festzuschüsse, die vom Befund und dem Bonusheft abhängig sind. Versicherte haben weiter die Möglichkeit, alle vier Jahre eine ambulante Kur zu beantragen, die eine Dauer von drei Wochen hat. Seit 1999 erstattet die GKV die Kosten für Psychotherapie erstattet.Similar Posts:

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