Schutzimpfungen im Leistungskatalog der GKV

Patient mit Impfbuch bei Arzt

Impfungen sind für jeden Menschen wichtig, weil sie vor schweren Krankheiten weitgehend schützen. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht dies ebenfalls so und hat die Schutzimpfungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer übernommen. Damit haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf kostenlose Schutzimpfungen.

Impfung bei Urlaubsreisen ins Ausland

Nicht kostenlos sind die Impfungen, die aufgrund von privaten Auslandsreisen notwendig werden. Einige Krankenversicherer übernehmen die Kosten für diese Impfungen. Sicher aus der Sichtweite heraus, dass eine Erkrankung nach dem Urlaub für die Versicherung kostspieliger werden kann.

Was können Schutzimpfungen?

Es gibt Infektionskrankheiten, die nicht oder nur begrenzt behandelbar sind. Der Krankheitsverlauf kann schwer verlaufen und in manchen Fällen zum Tod führen. Solche Krankheiten sind beispielsweise Masern, Hepatitis, Tetanus, Keuchhusten, Masern, Hirnhautentzündung und Windpocken. Auch wenn Röteln eigentlich keine schwerwiegende Krankheit ist, sollte man sich, wenn man Röteln noch nicht hatte, dagegen impfen lassen. In diesem Fall verhindert die Impfung gegen Röteln, dass bei einer Schwangerschaft das ungeborene Kind Schaden erleidet.

Welche Impfungen bezahlt die GKV?

Grundsätzlich kommt die gesetzliche Krankenversicherung für Kosten aller Schutzimpfungen auf, welche die Ständige Impfkommission (STIKO), die ihren Sitz am Robert-Koch-Institut hat, empfiehlt. Derzeit sind es die Impfungen gegen viele schwere und gefährliche Krankheiten wie Diphterie, Hepatitis A und, Grippe, Masern, Mumps, Pneumokokken, Röteln, Varizellen und Polio sowie Pertussis.

Bei anderen Impfungen, wie beispielsweise gegen Typhus, Tollwut oder Cholera werden die Kosten nur übernommen, wenn der Versicherte dienstlich in ein Land reist, das entweder die Impfung vorschreibt oder er beruflich für längere Zeit im Ausland leben wird. Das gilt auch für Studenten, die einen studienbedingten Auslandsaufenthalt nutzen.

Gegen FSME oder Zeckenschutz bezahlt die GKV nur, wenn der Versicherte in einem Risikogebiet lebt, nicht aber, wenn sein Urlaubsziel ein solches Gebiet ist. FSME ist nicht mit Lyme-Borreliose zu verwechseln – für Lyme-Borreliose gibt es bislang noch keinen Impfstoff.

Was ist die STIKO?

Unter STIKO versteht man die Ständige Impfkommission, die zwölf bis 18 Mitgliedern besteht. Diese Gruppe trifft sich zweimal im Jahr und hat die Aufgabe, für die notwendigen Schutzimpfungen in Deutschland ihre Empfehlung vorzubereiten. Diese Empfehlung beruht auf wissenschaftlichen Grundlagen. Alle von STIKO empfohlenen Schutzimpfungen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss bestätigt. Aufgrund der Gesundheitsreform des Jahres 2007 sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, für diese empfohlenen Impfungen die Kosten zu übernehmen.

Zugeordnet ist die STIKO organisatorisch dem in Berlin ansässigen Robert-Koch-Institut. Das Robert-Koch-Institut oder RKI ist eine der Bundesregierung zugeordneter zentraler Einrichtung. Die Aufgaben des RKI sind die Überwachung von Krankheiten und deren Prävention.Similar Posts:

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