GKV oder PKV – eine Entscheidung fürs Leben

 

Mann im Beratungsgespräch für eine neue Versicherung

In Deutschland ist jeder Deutsche verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Die Mehrzahl der Arbeitnehmer werden automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das liegt an den Faktoren, welche der Staat beschlossen hat und damit den Einstieg in die private Krankenversicherung für die meisten Arbeitnehmer erschwert.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind vom Einkommen abhängig. Das gesundheitliche Risiko spielt bei der Beitragsermittlung keine Rolle. Das liegt daran, dass die GKV auf dem Solidaritätsprinzip beruht. Der Beitragssatz liegt seit 2015 bei 14,6 Prozent, wobei die gesetzlichen Krankenversicherer auch Zusatzbeiträge erheben können. Derzeit sind einige Krankenversicherer bei 16 Prozent.

Das Leistungsniveau ist für alle Versicherten gleich, unabhängig vom Alter oder dem Beitragsniveau des Versicherten. Die Krankenversicherer erstatten in der Regel die Kosten für die günstigste Heilungsmethode.

Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind die meisten Arbeitnehmer. Erst wenn das Einkommen im Jahr über 56.250 Euro (Stand: 2016) liegt, hat er die Chance in die private Krankenversicherung zu wechseln. Familienmitglieder, die nicht berufstätig sind, sind kostenlos bei der GKV über den Versicherten krankenversichert.

Die private Krankenversicherung

Bei der Beitragsfindung der privaten Krankenversicherungen spielt das Einkommen keine Rolle. Die Prämie addiert sich aus dem individuellen Risiko, den gewünschten Leistungen sowie vom Gesundheitszustand des Anwärters und vom Alter. Je jünger der Antragsteller ist, desto günstiger die Beiträge. Die Beiträge enthalten Altersrückstellungen, die dazu dienen sollen, die Beiträge auch im Alter bezahlbar zu halten.

Während bei der GKV der Krankenversicherer der Vertragspartner des Arztes ist, ist es bei PKV der Patient. Der Arzt rechnet direkt mit dem Patienten ab, der wiederum mit seinem Krankenversicherer abrechnet. Ist der Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen ein „riskanter“ Versicherter, darf die PKV ihn zwar nicht abweisen, sondern muss ihm den Basistarif anbieten. Dieser Tarif ist so abgespeckt, dass er dem Leistungskatalog der GKV mehr als ähnlich ist.

Auf welche Leistungen der Privatpatient Anspruch hat, hängt von dem gewählten Tarif und den zusätzlich gebuchten Bausteinen ab. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht berufstätige Familienmitglieder nicht kostenlos beim Versicherten versichert. Der Versicherte muss für die Ehefrau und die Kinder separate Krankenversicherungsverträge abschließen.

Der Weg zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung

In der Regel ist der Weg von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse versperrt und für viele Wechselwilligen nicht empfehlenswert. Für privat Versicherte, die das 55. Lebensjahr erreicht oder überschritten haben, gibt es in den meisten Fällen keinen Weg in die GKV. Lediglich, wer einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz hat, kann den Wechsel vollziehen.Similar Posts:

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