Krankenversicherungen erhöhen auch 2016 ihre Beiträge

 

Blauer Wegweiser mit Privat und GesetzlichViel wurde in den Medien über die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen. Verschwiegen wurde, dass auch die gesetzlichen Krankenversicherer ihre Beiträge – teilweise – kräftig erhöht haben. Während die Beitragserhöhung bei der privaten Krankenversicherung in den Medien „Wellen schlug“, geschah dies bei den gesetzlichen Anbietern still, leise und unbemerkt.

Gesetzliche Krankenversicherer

Pünktlich zum Jahresende 2015 erhielt ein großer Teil der gesetzlich Versicherten von ihrer Krankenversicherung ein Schreiben, in dem der Anbieter über die Entwicklung der Zusatzbeiträge informierte. Von neuen Leistungen und Verbesserungen ist im Schreiben die Rede und welche Top-Leistungen der Anbieter bietet. Meist auf der Rückseite des Schreibens geht es um die Beitragsentwicklung und in einem Absatz, gut versteckt, heißt es „wird der Zusatzbeitrag von XY Prozent wirksam“.

Der vom Gesetzgeber festgelegte Beitragssatz von 14,6 Prozent wird von den gesetzlichen Krankenversicherern längst überboten. Wie schon in vergangen Jahren kommen auf gesetzlich Krankenversicherte Zusatzbeiträge zwischen 0,2 und 1,4 Prozent fällig, womit der Beitragssatz bis auf 16,3 Prozent steigen kann, je nach Höhe des geforderten Zusatzbeitrags.

Private Krankenversicherer

Wie bereits erwähnt, machte die Ankündigung, dass die privaten Krankenversicherer ihre Beiträge auch 2016 erhöhen, Schlagzeilen. Hier lagen je nach Anbieter und Tarif die monatlichen Beitragserhöhungen zwischen 12,7 und 38,5 Prozent.

Wie kann der Versicherte reagieren?

Gesetzlich und privat Krankenversicherte haben die Möglichkeit, bei Erhöhungen des Beitrags für die Krankenversicherung einen neuen Anbieter zu suchen, der preislich günstiger ist.

Privat Krankenversicherte können bei ihrem Krankenversicherer einen Tarifwechsel vornehmen und in einen günstigeren Tarif wechseln. Auch ein Überprüfen, ob noch alle Zusatzbausteine gebraucht werden, macht in solchen Fällen Sinn. Des Weiteren können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dies ist jedoch aufgrund der Altersrückstellungen für langjährige Mitglieder nicht geeignet, sondern nur für diejenigen, die Versicherten ratsam, die höchstens fünf Jahre in der PKV versichert sind.

Auch gesetzlich Krankenversicherte haben das Recht, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, wenn ihr Anbieter den Zusatzbeitrag erhöht. Allerdings haben 2016 alle Krankenversicherer ihre Zusatzbeiträge erhöht. Dennoch gibt es gesetzliche Krankenversicherungen, die dennoch recht günstig sind. Versicherte haben nach Erhalt des Schreibens der Krankenkasse, in dem sie die Erhöhung des Zusatzbeitrages mitteilt, einen Monat Zeit, um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Kann man in die GKV zurückkehren

In der Regel ist der Weg von der PKV in die GKV für die meisten Menschen versperrt. Offen ist die Tür der gesetzlichen Krankenversicherung für diejenigen, deren Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt oder wenn das Mitglied arbeitslos wird und nicht älter als 55 Jahre ist.

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