Arztkosten im Ausland: So bekommt man sein Geld wieder

Kostenerstattung von Arztbesuchen im Ausland

Sie haben für einen Arztbesuch im Ausland Geld ausgelegt und möchten, dass Ihnen diese Kosten vollständig erstattet werden. Welche Belege müssen Sie unbedingt vorlegen und welche Ansprüche können Sie gegenüber Ihrem Reiseversicherer, wie lange geltend machen?


Sie sind sich nicht sicher, wie Sie Ihre Ansprüche dem Versicherer präsentieren sollen. Wie dokumentieren Sie Ihrem Versicherer die Erkrankung im Ausland, damit Sie Ihre Auslagen auch tatsächlich ausnahmslos erstattet bekommen?

Vorlage der Rechnungen beim Versicherer

Sie benötigen die Originalrechnung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Klinik. Diese Rechnung sollte lateinische Schriftzeichen tragen, das heißt keine hebräischen, griechischen oder andere in Deutschland unübliche Zeichen. Sonst ist ein Übersetzer erforderlich, der leider von Ihnen bezahlt werden muss. Bestehen Sie also gegebenenfalls auf eine Ausfertigung Ihrer Rechnung in lateinischer Schrift. Das sollte fast immer möglich sein. Mit Fremdsprachen in lateinischer Schrift können Reiseversicherer aber gut umgehen.

Was sollte auf der Rechnung vermerkt sein?

Achten Sie darauf, dass auf der Rechnung eine Diagnose vermerkt ist. In Ausnahmefällen kommt es vor, dass nur der Rechnungsbetrag und die Maßnahmen aufgeführt werden. Es ist egal, ob Ihre Rechnung vom niedergelassenen Arzt, einem Schiffsarzt oder einer Klinik stammt. Sofern Sie eine akute Erkrankung behandeln lassen, sind alle diese Rechnungen erstattungsfähig. Ob Übelkeit, Schwindel, ein Infekt oder größere gesundheitliche Probleme, alle Akuterkrankungen, die unvorhergesehen auftreten, sind erstattungsfähig. Das gilt auch für Krankenhausaufenthalte und Rechnungen aus einem Krankenhaus, falls diese Kosten nicht bereits direkt abgewickelt wurden.

Reisebeleg und Versicherungsnachweis

Die Rechnungen werden zusammen mit der Kopie des Versicherungsnachweises und der Kopie eines Reisebeleges vorgelegt. Der Reisebeleg sollte Ein- und Ausreisedatum nachweisen. Das geht oftmals über die Flugtickets, die Rechnung einer Pauschalreise, die Hotelrechnung oder die Stempel im Reisepass. Bei einer Reise in benachbarte europäische Länder wie Österreich, Schweiz oder auch Tschechien und Ungarn etc. ist dieser Nachweis nicht so einfach. Man kann aber hier bei Grenzübertritt etwas kaufen oder auch tanken und mit der Kreditkartenabrechnung oder Tankquittung die Ein- und Ausreise dokumentieren.

Wie viel Zeit für die Einreichung?

Die Einreichung und Erstattung von Rechnungen ist in der Hauptreisezeit oftmals mit einer Wartezeit von bis zu 14 Tagen verbunden und da kann es schon zu unangenehmen Mahnungen der Kliniken kommen. Gegebenenfalls müssen offene Rechnungen vorab beglichen werden. Die Arztrechnungen selber können normalerweise bis zu 3 Jahre nach dem Behandlungsdatum eingereicht werden. Dies entspricht auch den Einreichungsklauseln, die für die deutschen Privatkrankenkassen gelten.

Bild von: Dan Race – FotoliaSimilar Posts:

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